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Krankenversicherung in der Schweiz: Grund- und Zusatzversicherung verständlich erklärt

Grundversicherung, Prämien, Franchise, Versicherungsmodelle und freiwillige Zusatzversicherungen: ein aktueller Überblick mit offiziellen Quellen.

Marc-Antoine SeguiGründer, EVO Partners Veröffentlicht am
Ein junges Paar am Küchentisch liest lächelnd gemeinsam einen Brief
In diesem Artikel
  1. Grundversicherung: die obligatorische Ebene
  2. Prämie, Franchise und Kostenbeteiligung
  3. Ein Versicherungsmodell wählen
  4. Versicherer oder Franchise wechseln
  5. Zusatzversicherung: freiwillig und anders geregelt
  6. Eine einfache Entscheidungshilfe

Die Schweizer Krankenversicherung hat zwei unterschiedliche Ebenen: die obligatorische Grundversicherung nach KVG und die freiwilligen Zusatzversicherungen nach VVG. Sie haben unterschiedliche Aufgaben und es gelten unterschiedliche Aufnahmeregeln. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Entscheidungen, ohne eine Lösung für alle vorauszusetzen.

Grundversicherung: die obligatorische Ebene

Personen, die der Schweizer Krankenversicherungspflicht unterstehen, müssen grundsätzlich innerhalb von drei Monaten eine Grundversicherung abschliessen, nachdem die Versicherungspflicht beginnt – zum Beispiel nach dem Zuzug in die Schweiz. Die genaue Regel hängt von der persönlichen Situation ab. Bei einem Umzug, Grenzgängerstatus oder einer anderen besonderen Situation sollten Sie die Hinweise des Bundesamts für Gesundheit (BAG) prüfen.

Zugelassene Versicherer bieten denselben gesetzlich festgelegten Leistungskatalog der Grundversicherung an und müssen versicherungspflichtige Personen ohne Gesundheitsselektion aufnehmen. Unterschiede gibt es unter anderem bei Prämie, Franchise, Versicherungsmodell und Service. Die Prämie ist nicht einkommensabhängig; sie variiert unter anderem nach Wohnort und gewählter Versicherungsform. Das BAG fasst die Grundversicherung zusammen.

Prämie, Franchise und Kostenbeteiligung

Die Prämie ist der regelmässige Betrag an den Versicherer. Zusätzlich beteiligen sich Versicherte mit der Jahresfranchise und dem Selbstbehalt an bestimmten Gesundheitskosten. Die ordentliche Franchise beträgt für Erwachsene CHF 300; höhere Wahlfranchisen können verfügbar sein. Nach der Franchise beträgt der Selbstbehalt grundsätzlich 10 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens CHF 700 pro Kalenderjahr für Erwachsene. Bei einem Spitalaufenthalt kann zusätzlich ein Beitrag von CHF 15 pro Tag anfallen; gesetzliche Ausnahmen sind möglich. Aktuelle Regeln und Ausnahmen finden Sie in der BAG-Übersicht zu Prämien und Kostenbeteiligung.

Eine höhere Franchise kann die Prämie senken, erhöht aber den Betrag, den Sie bei einem Behandlungsbedarf selbst tragen können. Vergleichen Sie die Prämienersparnis mit dem zusätzlichen finanziellen Risiko und wählen Sie eine Franchise, die Sie im Bedarfsfall bezahlen könnten. Es gibt keine Franchise, die automatisch für alle am besten ist. Für den Vergleich genehmigter Grundversicherungsprämien gibt es den offiziellen Prämienrechner Priminfo.

Ein Versicherungsmodell wählen

Einige Versicherungsmodelle schränken den ersten Kontakt oder die Wahl der Leistungserbringer ein und bieten dafür eine andere Prämie. Je nach Vertrag müssen Sie zuerst eine Telemedizin-Stelle kontaktieren, eine bestimmte Hausarztpraxis aufsuchen oder ein Versorgungsnetz nutzen. Meldewege, Ausnahmen und zugelassene Leistungserbringer unterscheiden sich. Lesen Sie deshalb die Bedingungen des konkreten Modells, bevor Sie sich entscheiden.

Versicherer oder Franchise wechseln

Viele Änderungen treten am 1. Januar in Kraft. Bei einem ordentlichen Wechsel des Grundversicherers muss die bisherige Kasse die Kündigung in der Regel spätestens am 30. November erhalten; persönliche Umstände und Vertragsdetails können den Ablauf beeinflussen. Der Poststempel allein genügt nicht. Prüfen Sie die aktuellen BAG-Angaben zu Prämien und Wechseln und organisieren Sie die neue Versicherung, bevor Sie die bisherige kündigen. Für eine tiefere Franchise oder einen Modellwechsel gelten eigene Fristen.

Zusatzversicherung: freiwillig und anders geregelt

Zusatzversicherungen sind freiwillig und können Leistungen ergänzen, die in der Grundversicherung nicht oder nur teilweise enthalten sind – zum Beispiel bestimmte Zahn-, Sehhilfen-, Alternativmedizin- oder Spital-Komfortleistungen. Leistungen, Höchstbeträge, Wartefristen und Ausschlüsse hängen vom konkreten Vertrag ab. Prüfen Sie die schriftlichen Bedingungen und verlassen Sie sich nicht allein auf Produktnamen oder allgemeine Werbeaussagen. Das BAG erklärt die Zusatzversicherung.

Anders als Grundversicherer können Zusatzversicherer einen Antrag prüfen, Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder die Aufnahme ablehnen. Kündigen Sie eine bestehende Zusatzversicherung nicht, bevor Sie für den gewünschten Ersatz eine schriftliche Aufnahmebestätigung haben. Grund- und Zusatzversicherung können grundsätzlich bei unterschiedlichen Versicherern bestehen.

Eine einfache Entscheidungshilfe

  1. Vergleichen Sie Grundversicherungsprämien nach Wohnort, Altersgruppe, Franchise und Modell mit Priminfo.
  2. Prüfen Sie, ob die Zugangsregeln des Modells zu Ihrem Alltag passen.
  3. Gehen Sie bei einer Zusatzversicherung von Leistungen aus, die Sie tatsächlich wünschen, und prüfen Sie die Limiten, Wartefristen und Aufnahmebedingungen.
  4. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich Optionen und Kosten erklären, bevor Sie etwas ändern.

Prämienverbilligungen werden von den Kantonen geregelt; die Anspruchskriterien unterscheiden sich. Wenn die Prämien Ihr Budget belasten, informieren Sie sich bei Ihrem Kanton. Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ist keine individuelle Empfehlung; massgebend sind die offiziellen Regeln und die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Offizielle Quellen: BAG — Grundversicherung · Prämien und Kostenbeteiligung · Zusatzversicherung · Priminfo. Geprüft am 10. Oktober 2026.

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Dieser Artikel ist eine allgemeine Information, keine persönliche Beratung. Regeln und Prämien ändern sich, prüfen Sie deshalb die aktuellen Zahlen, bevor Sie entscheiden.

Verfasst von Marc-Antoine Segui

Marc-Antoine hat EVO Partners gegründet, einen unabhängigen Versicherungsbroker in Zürich, der bei der FINMA registriert ist.

Über EVO Partners

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