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Haben Sie Anspruch auf Prämienverbilligung? Wir prüfen das für Sie.

In der Schweiz haben Hunderttausende Personen Anspruch auf Prämienverbilligung (IPV) für ihre Krankenversicherung — und stellen keinen Antrag. EVO Partners analysiert Ihre Situation und erledigt alle Formalitäten.

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⭐ 4.9/5 · Über 1'250 begleitete Kunden in der Schweiz

Prämienverbilligung: ein Recht, das viele nicht kennen

  • Etwa 2,4 Millionen Menschen in der Schweiz erhalten Prämienverbilligung, aber viele wissen nicht, dass sie Anspruch haben
  • Die Anspruchsvoraussetzungen variieren stark von Kanton zu Kanton
  • Formulare und Fristen unterscheiden sich je nach Kanton — es ist leicht, eine Frist zu verpassen
  • Einkommensänderungen müssen umgehend gemeldet werden, sonst drohen Rückforderungen
  • Viele Haushalte mit Kindern erhalten deutlich mehr Subventionen als erwartet

Dieser Service ist für Sie, wenn…

Ihr Einkommen ist niedrig bis mittelmässig und Sie haben Ihren Anspruch noch nie geprüft
Ihre Familiensituation hat sich geändert (Geburt, Trennung, Jobverlust)
Sie zahlen mehr als 10% Ihres Einkommens für Krankenkassenprämien
Sie sind neu in der Schweiz und kennen das System der Prämienverbilligung nicht
Sie sind selbständig mit variablem Einkommen und wissen nicht, ob Sie berechtigt sind
Sie haben seit mehr als 2 Jahren keinen Antrag gestellt und Ihre Situation hat sich verändert

Unser Ansatz: vollständige Prüfung und Übernahme aller Formalitäten

  • Wir analysieren Ihre Situation (Einkommen, Haushaltszusammensetzung, Kanton) zur Anspruchsprüfung
  • Wir berechnen den geschätzten Subventionsbetrag gemäss den kantonalen Tarifen
  • Wir bereiten Ihren Antrag vor und reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein
  • Wir informieren Sie bei Änderungen, die eine Aktualisierung Ihres Dossiers erfordern
  • Wir koordinieren den Prämienverbilligungsantrag mit der Optimierung Ihrer LAMal
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Was wir für Sie optimieren

Bis zu CHF 3'000/Jahr sparen

Je nach Kanton und Situation können die Subventionen einen erheblichen Teil Ihrer monatlichen Prämien abdecken.

Kantonale Regeln im Griff

Jeder Kanton hat eigene Tarife. Wir kennen die Regeln aller deutsch- und französischsprachigen Kantone.

Fristen eingehalten

Prämienverbilligungsanträge haben strenge Fristen. Wir verwalten den Kalender, damit kein Anspruch verloren geht.

Proaktive Aktualisierung

Jede Situationsänderung muss gemeldet werden. Wir kontaktieren Sie jährlich zur Überprüfung Ihres Dossiers.

Familien & Paare

Berechnungen für Haushalte mit Kindern sind komplex. Wir optimieren den Antrag für den gesamten Haushalt.

Kombiniert mit LAMal-Optimierung

Prämienverbilligung + Kassenwechsel = maximale Einsparungen. Wir managen beides gleichzeitig.

Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

  • Den Anspruch nie prüfen, weil man glaubt, 'nicht arm genug zu sein'
  • Vergessen, den Antrag nach einer Änderung zu aktualisieren (Geburt, Gehaltserhöhung, Umzug)
  • Die Antragsfrist verpassen und die Subventionen für das ganze Jahr verlieren
  • Ein unkorrektes Einkommen angeben und eine Rückforderung riskieren
  • Nicht wissen, dass Kinder unabhängig von den Eltern Anspruch auf Subventionen haben können
  • Die Krankenkasse wechseln, ohne die kantonale Stelle zu informieren

Unser Prozess Schritt für Schritt

01

Analyse Ihrer Situation

20 Min.

Wir prüfen Ihr Einkommen, Ihren Haushalt und Ihren Wohnkanton zur Anspruchsermittlung.

02

Berechnung und Schätzung

48 Std.

Wir berechnen den geschätzten Subventionsbetrag nach dem Tarif Ihres Kantons.

03

Antragstellung

1 Woche

Wir bereiten alle Unterlagen vor und reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein.

04

Begleitung und Erneuerung

Jährlich

Wir verfolgen Ihr Dossier und verwalten die jährliche Erneuerung.

Was unsere Kunden sagen

"Ich wusste nicht, dass ich Anspruch auf Prämienverbilligung hatte. EVO hat meine Situation geprüft und ich spare jetzt CHF 135 pro Monat. Einfach und schnell."

Sandra M.

Genf

−CHF 1'620/Jahr

"Mit drei Kindern waren unsere Prämien enorm. Marc-Antoine hat den Antrag für die ganze Familie gestellt — wir erhalten Subventionen für uns und die Kinder."

Familie Russo

Waadt

−CHF 2'400/Jahr

"Ich war neu in der Schweiz und kannte das System nicht. EVO hat alles erklärt und die Formalitäten übernommen. Sehr professionell."

Thomas B.

Freiburg

−CHF 960/Jahr

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Häufig gestellte Fragen

Die Prämienverbilligung (IPV) wird Personen gewährt, deren Einkommen unter einem vom Kanton festgelegten Schwellenwert liegt. In der Regel haben Familien mit Kindern, Personen mit niedrigem Einkommen, Sozialhilfeempfänger und bestimmte Selbständige Anspruch. Die Kriterien variieren je nach Kanton.

Der Betrag variiert stark je nach Kanton, Einkommen und Haushaltszusammensetzung. Er kann von einigen Dutzend bis zu mehreren Hundert Franken pro Monat reichen.

Der Antrag wird bei der zuständigen kantonalen Stelle gestellt (oft das kantonale Sozialversicherungsamt). Formulare und Fristen variieren je nach Kanton. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie.

Nein, die Prämienverbilligung für die Krankenversicherung ist nicht steuerpflichtig. Sie reduziert direkt Ihre monatlichen Prämien und gilt nicht als Einkommen.

Jede wesentliche Änderung (Geburt, Heirat, Scheidung, Einkommensänderung, Umzug) muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Dies kann zu einer Erhöhung oder Verringerung der Subventionen führen.

Marc-Antoine Segui

+41 76 779 0449
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